AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Achim Zimmermann Elektrotechnik GmbH,

Schönenbergerstr. 15, 79618 Rheinfelden

1 .Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AZE

Die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und anderer Leistungen durch AZE erfolgt unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, der individuell getroffenen Vereinbarungen und im Übrigen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, den AGB AZE. Diese AGB werden mit Kenntnisnahme durch den Besteller, Käufer, Auftraggeber oder Waren- oder Dienstleistungsempfänger (den Kunden) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen diesem und AZE. Bei Widerspruch des Kunden gegen die Verwendung dieser AGB oder gegen einzelne Klauseln, gelten Bestellung oder Beauftragung als ein für beide Seiten unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Vertragliche Verpflichtungen, auch aus dieser AGB, ergeben sich erst mit Einigung über den endgültigen Vertragsinhalt. Entgegenstehende AGB des Kunden werden nur insoweit Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen, als sie den nachstehenden Bedingungen nicht widersprechen oder – soweit entgegenstehend – AZE diesen ausdrücklich zustimmt. Im Übrigen bleibt es bei der Geltung der AGB AZE. Diese ist ihrerseits nicht zu einem ausdrücklichen Widerspruch verpflichtet.

2. Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind frei bleibend
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Wochen nach Eingang bei uns gebunden. Innerhalb dieser Frist sind wir berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Nebenabreden zu Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. In derartigen Fällen wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt. Auf die gesonderte Belehrung für den Abschluss von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr wird hingewiesen.

3. Leistungsbeschreibungen und Preise

Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis oder, wo dies nicht im einzelnen geschehen ist, der in unseren Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.

An schriftliche Angebote (Brief, Fax und eMail) hält sich AZE zwei Wochen ab dem Tag der Abfassung des Angebots, an Katalogangebote bis zum Tag des Erscheinens des Nachfolgekataloges, an mündliche Angebote drei Werktage und an im Internet veröffentlichte Angebote bis 24.00 Uhr des folgenden Tages an dem zuletzt Zugriff auf dieses Angebot bestand. Bestellungen und Aufträge, die bei AZE nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden wie Angebote behandelt, die nach Ablauf einer von AZE ausdrücklich bezeichneten Frist eingehen. Produkt- und Leistungspreise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, aber ausschließlich der Verpackungs-, Porto- und Inkassokosten. Diese werden jeweils gesondert ausgewiesen und berechnet. Die Preisangaben erfolgen in Euro. Preisangaben gegenüber Wiederverkäufern oder Unternehmern iSd S 14 BGB verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

Die Wahl des Versandweges und –mittels ist uns überlassen.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlung ist binnen 2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Sämtliche Banknebenkosten trägt der Kunde.

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem Basiszinssatz (5% bei Verbrauchern) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Wir sind berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren i.H.v. 5 EUR pro Mahnschreiben zu verlangen.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur dann und insoweit zulässig, als dieses von uns als bestehend und fällig anerkannt sind oder ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt wurde.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur dann und insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferungs- und Leistungsvorbehalte

AZE ist nicht verpflichtet, eine Ware zu liefern oder eine Leistung zu erbringen, wenn diese für AZE zum Zeitpunkt der Bestellung oder Beauftragung durch den Kunden nicht verfügbar ist, weil diese bei ihr bereits abverkauft ist und zu den gleichen Bedingungen nicht mehr nach beschafft werden kann.

Liefertermine sind nur dann rechtlich bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend in der Auftragsbestätigung bestätigt wurden.

Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und verschuldete Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Ablaufzeit hinauszuschieben.

Werden wir durch unseren Zulieferer nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert, und ist diese Nicht-Belieferung nicht von uns zu vertreten, so sind wir berechtigt, auch dem Kunden gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird in einem derartigen Falle über die Nicht-Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird in einem derartigen Fall unverzüglich zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Entsteht dem Kunden durch eine auf unserem Verschulden beruhende Verzögerung der Lieferung ein Schaden, so ist unsere Ersatzpflicht entsprechend den Regelungen in § 9 begrenzt.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Der Kunde akzeptiert geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware in Ausstattung und Leistungsumfang von den in dem Angebot AZE gemachten Angaben, wenn die Ware oder die Leistung in Qualität und Preis der Bestellung oder dem Auftrag gleichwertig sind.

6. Widerrufsrecht

Bis zum Tag des Vertragsschlusses kann der Kunde, der Verbraucher iSd. S 13 BGB ist und die Ware oder Leistung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bestellt oder beauftragt hat, die Bestellung oder den Auftrag jederzeit widerrufen. Einem solchen Kunden steht auch ab Eingang der Ware oder bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren ab dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses ein Widerrufsrecht zu, welches innerhalb der zwei darauf folgenden Wochen auszuüben ist. Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Kunden vor Vertragsschluss oder gleichzeitig mit Vertragsschluss über die wesentlichen Vertragsinhalte und insbesondere sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Der Widerruf muss nicht begründet werden, muss aber schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen, oder kann durch schlichte Rücksendung der Ware erfolgen. Die Frist ist eingehalten, wenn die Absendung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware innerhalb des Zweiwochenzeitraums erfolgt ist. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung gehen nur dann zu Lasten des Kunden, wenn der Bestell- oder Auftragswert 40 Euro nicht überschreitet und die gelieferte Ware der Bestellten entsprach. Die Verweigerung der Annahme der Ware oder Dienstleistung oder die Unmöglichkeit der Zustellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung über mehr als zehn Werktage werden von AZE als Erklärung des Kunden, dass er die Bestellung oder den Auftrag widerruft, verstanden. Der Kunde erhält mit der Information über die Unwirksamkeit der Bestellung etwa schon geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Ware sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs kann AZE deren Wert vergütet verlangen. Bei Verschlechterung, Untergang oder anderweitiger Unmöglichkeit der Rückgabe bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs kann AZE den Wert der Ware vergütet verlangen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Rücksendung der Ware nicht binnen der oben bezeichneten Frist nach oder ermöglicht er AZE zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht, ihre Leistungserbringung einzustellen, kann AZE im Falle der Warenlieferung statt des Nutzungswertes die Wertdifferenz aus Neupreis und dem Preis für eine Gebrauchtware, im Falle der Dienstleistung den ursprünglich vereinbarten Leistungspreis, jeweils bis zur Rückgabe oder der Unterbrechung der Leistung verlangen. Für den Fall der nach Fristablauf eingetretenen Verschlechterung, des Untergangs oder anderweitiger Unmöglichkeit, kann AZE, wenn die Rückgabe nicht binnen der Frist erfolgt ist, den ursprünglichen Kaufpreis verlangen. Beruft sich der Kunde darauf, dass die vorbezeichneten Umstände vor Fristablauf eingetreten sind, hat er dies nachzuweisen. Fällt der Ablauf der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, kann der Kunde die Absendung der Ware oder die Leistungsunterbrechung bis zum Ablauf des darauffolgenden Werktages bewirken. Dies gilt nicht für die Widerrufserklärung und die Rücksendung der Ware, wenn damit gleichzeitig der Widerruf erklärt werden soll. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens vier Monate nach Wareneingang oder bei Dienstleistungen vier Monate nach Vertragsschluss bzw. wenn AZE mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit deren Erbringung begonnen hat. Hat der Kunde seine Bestellung oder seinen Auftrag frist- und formgerecht widerrufen, erstattet AZE nach Eingang der zurückgegebenen Ware oder Unterbrechung der Dienstleistung, dem Kunden den Kauf- oder Dienstpreis zuzüglich eventueller Kosten für den Rücktransport in voller Höhe. Der Erstattungsbetrag wird binnen zwei Werktagen auf den Zahlungsweg gegeben. AZE ist berechtigt, Nutzungsgebühren, Warenwert oder Differenzwerte, wenn diese vom Kunden zu entrichten sind, vorab abzuziehen. Für Kunden iSd S 13 BGB, die die Ware oder Leistung nicht unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bestellt oder beauftragt haben, besteht kein Widerrufsrecht.

7. Abnahme des Liefergegenstandes

Wenn der Kunde nach Ablauf der ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können pauschal 25% der Brutto-Auftragssumme gefordert werden. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind für den Fall, dass uns höherer Schaden entsteht berechtigt, diesen anstatt der Schadenspauschale geltend zu machen.

Liegen die Voraussetzungen von Ziff. 1 Satz 1 vor und ist uns eine Rückgabe der Ware an den Hersteller / Lieferanten nicht möglich (beispielsweise weil die Ware speziell für den entsprechenden Kunden produziert wurde oder weil es sich der Art nach um nicht rücknehmbare Ware handelt) hat der Kunde bei Nichtabnahme als Schadensersatz den vollen Preis gem. unserer Rechnung zu bezahlen.

8. Liefer- und Annahmeverzug

Kann der Kunde seine Bestellung oder den Auftrag nicht schon aufgrund der vorstehenden oder anderer Regelungen widerrufen, ist er zum Widerruf wegen Lieferverzuges berechtigt, wenn AZE die Bestellung nicht gemäss den vorstehenden Regelungen rechtzeitig erledigt oder nicht rechtzeitig bestätigt. Überschreitet AZE eine vereinbarte oder angegebene Lieferfrist um fünf Werktage, kann der Kunde AZE schriftlich eine weitere Frist von fünf Werktagen zur Erledigung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden ist bzw. der Vertrag als aufgehoben gilt. Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens stehen dem Kunden nur dann zu, wenn dieser die Lieferung zu einem bestimmten Tag verlangt und AZE diesen ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat. Das Verschulden der Lieferanten AZE werden dieser nicht zugerechnet. Besteht ein Anspruch AZE gegen ihren Lieferanten auf Ersatz des bei dem Kunden eingetreten Schaden, verpflichtet sich AZE diesen an den Kunden abzutreten. Mit der Ablehnung eines bestimmten Liefertages durch AZE ist der Kunde an sein Vertragsangebot nicht mehr gebunden. Kommt der Vertragspartner oder der Kunde mit der vereinbarten Leistung schuldhaft in Verzug, kann AZE nach einfacher Mahnung und anschließender schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den ihr entstandenen Verzugsschaden zum Ersatz verlangen oder nur Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Ist der Vertragspartner oder Kunde Unternehmer iSd. S 14 BGB oder Kaufmann iSd. HGB kann AZE durch schriftlichen Hinweis in ihrer Bestellung oder ihrem Auftrag bzw. in der Bestätigung die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges bewirken. In dem Hinweis muss die Höhe der Vertragsstrafe bezeichnet sein. Wird der Vereinbarung nicht ausdrücklich, schriftlich und unverzüglich widersprochen gilt diese als vereinbart. Im Falle des Widerspruchs ist AZE nicht mehr an ihr Angebot gebunden. Der vorstehende Absatz gilt sinngemäß auch für den Fall, dass der Kunde seinen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und dadurch verhindert, dass AZE ihren Verpflichtungen überhaupt nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens freigestellt.

9. Mängelrügen und Gewährleistung

Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Paketdienst oder dem Spediteur und gegenüber AZE anzuzeigen. Ersatzansprüche, die AZE bei dem Transportunternehmen alleine deshalb nicht geltend machen kann, weil es an der unverzüglichen Schadensmeldung fehlt, hat der Kunde sich bei der Rückgabe der Ware oder bei einem Umtausch anrechnen zu lassen, bzw. zu ersetzen. Offensichtliche Mängel sind AZE binnen zehn Tagen nach Empfang der Ware oder Entgegennahme der Dienstleistung durch schriftliche Mitteilung anzuzeigen, Mängel die nicht offensichtlich sind aber vom Kunden erkannt werden, wenn die Ware oder die Dienstleistung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden, sind binnen zehn Tage nach der Mangelfeststellung schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist reicht die Absendung der Mitteilung. Die Frist beginnt nicht zu laufen, so lange eine Mitteilung zumutbar nicht gemacht werden konnte und der Kunde dies nachweisen kann. Für die Kunden, auf die die Vorschriften des HGB anwendbar sind, bleibt es bei der gesetzlich vorgesehenen unverzüglichen Überprüfungspflicht bei Empfang der Ware oder der Dienstleistung. Bei Verstoß gegen die vorbeschriebenen Anzeigepflichten, kann AZE Wandlung, Umtausch oder Mangelbeseitigung wegen dieser nicht rechtzeitig angezeigten Mängel ablehnen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nicht im Einzelfall längere Fristen durch AZE zugestanden werden. Eine Wandlung des Vertrages oder eine Minderung der Vergütung wegen eines Mangels kann der Kunde nur dann verlangen, wenn er AZE zuvor die zweimalige Gelegenheit zur Behebung desselben Mangels oder insgesamt drei Mal die Gelegenheit zur Behebung zweier oder dreier Mängel gegeben hat. Werden bei einer Mängelbehebung mehrere Mängel gleichzeitig behoben, werden diese Mängel als ein Mangel bewertet. Nimmt die Mängelbehebung mehr als drei Werktage in Anspruch oder ist der Kunde offensichtlich auf die durchgehende Funktionsfähigkeit der Einrichtung angewiesen, wird AZE bemüht sein eine angemessene Ersatzeinrichtung kostenlos zur Verfügung zu stellen. AZE behält sich das Recht vor, die Ware durch Neulieferung oder durch eine gleichwertige Ware oder durch Austausch von Teilen ganz oder teilweise zu ersetzen. Im Falle der Ersatzleistung gilt die Neulieferung von Teilen als Teil der ursprünglichen Lieferung und verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Dies gilt nicht, wenn bei der Teilneulieferung der erneute Mangel auf der fehlerhaften Montage des Neuteiles beruht. Änderungen, Reparaturversuche oder sonstige Eingriffe in die Geräte, Installation oder die Software durch den Kunden oder einen nicht von dem Hersteller autorisierten Betrieb führen zum Gewährleistungsausschluss, es sei denn, dass der Mangel offensichtlich in keinerlei Zusammenhang damit stehen kann. Der Kunde hat AZE die Ware auf seine Gefahr zur Mängelbehebung an deren Sitz zu übergeben und dort wieder abzuholen, es sei denn es handelt sich um Geräte oder Einrichtungen, die nur am Aufstellort instandgesetzt werden können oder der Transportaufwand oder deren Kosten in keinem Verhältnis zu den Kosten der Reparatur vor Ort stehen. AZE trägt die Kosten des Transports der Ware zu AZE und von dort zurück bzw. die Kosten der Anfahrt zum Kunden, wenn die Instandsetzung nur dort stattfinden kann. Unternehmer iSd S 14 BGB und Kaufleute iSd HGB haben die im Verhältnis zum Kaufpreis und zu den Mängelbeseitigungskosten in angemessenem Umfang stehenden Transportaufwendungen zu ersetzen.

10. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Eine Nutzung kann AZE in Abzug bringen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Bearbeitungs- und Verwertungskosten – anzurechnen.

Wir sind berechtigt, die Bearbeitung- und Verwertungskosten pauschal mit zusammen 15 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung nachweislich angefallener höherer Kosten bleibt vorbehalten.

Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Abtretung erfolgt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung weiter veräußert worden ist. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug, wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder stellt er die Zahlungen ein, ist der Kunde verpflichtet, uns auf unsere Anforderung hin unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner über die Abtretung zu informieren.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können.

Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Die Be- und Verarbeitung von bei uns erworbenen Waren durch einen Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturendbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt entsprechend, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

11. Haftungsbeschränkungen, Beweislast

Es gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen, auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen:

  1. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und dass wir diese zu vertreten haben, trägt der Kunde.
  2. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn lediglich einfache Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht bei Körperschäden, wesentliche Vertragspflichtverletzungen, Ersatzansprüche aus Produkthaftung oder soweit AZE gegenüber dem Kunden eine entsprechende Garantie übernommen hat. Die Ersatzpflicht für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

12. Datenschutz

Personen bezogene Daten der Kunden werden nur soweit wie für das jeweilige Vertragsverhältnis erforderlich, erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies unabdingbare Voraussetzung für die Erledigung der Bestellung oder des Auftrages des Kunden ist und dies für den Kunden im Vorhinein offensichtlich sein muss. Dies gilt insbesondere, wenn Vertragsabschlüsse mit Dritten vermittelt werden sollen, die Mängelbehebung durch Dritte erledigt wird oder die Lieferung direkt vom Hersteller oder einem Zwischenhändler an den Kunden vorgenommen wird. Die Daten werden, wenn

sie zu dem vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werden und wenn der Kunde einer Speicherung zum Zwecke der Übermittlung von Informationen über Produkte und Leistungen AZE nicht ausdrücklich zugestimmt hat, gelöscht.

13. Sicherung der Datenübertragung

AZE verpflichtet sich, alle den Zahlungsverkehr betreffenden persönlichen Daten des Kunden, die elektronisch übermittelt werden, so zu verschlüsseln, dass Dritten der Zugriff unmöglich gemacht ist. Verzichtet der Kunde bei seiner elektronischen Bestellung auf Verschlüsslung oder kann er aus technischen Gründen keine Verschlüsselung vornehmen, darf auch AZE auf eine Verschlüsselung dieser Daten, wenn sie diese an den Kunden zurückübermittelt, verzichten. Übermittelt der Kunde solche Daten anders als elektronisch, darf AZE diese Daten auf dem sei ben Weg oder auf einem sicheren Weg weiter übermitteln.

14. Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

15 . Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde Unternehmer iSd S 14 BGB oder Kaufmann iSd HGB ist wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Lörrach vereinbart.

Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- bzw. Niederlassungsgericht zu verklagen.

16. Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.